Unsere Ziele in der pädagogischen Arbeit

 

Ganzheitliche und individuelle Förderung der Sinne, des Körpers und der Sprache. Entfaltung sozialen Verhaltens, Entwicklung der kindlichen Persönlichkeit, Vermittlung von Werten und religiöser Inhalte um Raum für Fantasie und Kreativität zu geben.

Die Kinder in ihrem eigeständigen Handeln im Alltag zu unterstützen ist eines der Hauptziele der KiTa.

Nach dem Motto von Maria Montessori:“ Hilf mit es selbst zu tun“ gestalten wir möglichst viele Bereiche im Ablauf eines      KiTa-Tages.

 Wir wollen Kinder in ihrer Persönlichkeit stärken und sie zu eigenverantwortlichem Handeln befähigen, indem

 ·       sich jedes einzelne Kind bei uns wohlfühlt

 ·       wir ihre Neugierde wecken

 ·       sie kompetent für das Leben werden

 ·       Kinder in ihrer Selbstbestimmung unterstützt und gefördert werden

 ·       Kinder eigene Standpunkte entwickeln und vertreten lernen

 

 Wir wollen das soziale Miteinander der Kinder wecken und fördern, indem

 ·       sie sich selbst wahrnehmen und schätzen lernen

 ·       sie andere wahrnehmen und schätzen lernen

 ·       sie lernen, mit Konflikten umzugehen

 ·       sie Zugang bekommen zu ihren eigenen Gefühlen und denen der anderen

 

„Einen Menschen zu erziehen heißt,

 ihm zu sich selbst zu verhelfen, sich

 selbst zu finden.“

 Peter Attenberg

  

Kinderschutz / Kindeswohlgefährdung

 

Das Kindeswohl ist ein zentraler Begriff und ein Entscheidungsmaßstab im Rahmen des Familienrechts des BGB, insbesondere unter dem Titel der „elterlichen Sorge“ und von Sorgerechtsmaßnahmen. Durch den in § 8a des SGB VIII konkretisierten Schutzauftrag der öffentlichen Jugend­hilfe werden die Aufgaben des Jugendamtes präzisiert und die öffentlichen Träger verpflichtet, in Vereinbarungen mit den Trägern von Diensten und Einrichtungen si­cherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag ebenfalls innerhalb geregelter Verfahren wahrnehmen. Pädagogische Fachkräfte sind verpflichtet bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung das Gefährdungsrisiko abzuklären und dazu verschiedene Schritte einzuleiten: Gespräch mit den Eltern, Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft und im Fall eines hohen Gefährdungsverdachts die Information des Trä­gers und die Meldung beim Jugendamt.

 

Partizipation der Kinder

 

Kinder haben ein Recht auf Beteiligung und Mitgestaltung, dieses Recht gehört zur Basis unserer Demokratie, dies wurde in zahlreichen Gesetzestexten verankert, z.B. UN-Kinderrechtskonvention, BGB, KJHG.

 

Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Kinder machen deutlich, dass es wichtig und notwendig ist, sich in der eigenen Lebenswelt einzumischen. Die Erfahrung der Selbstwirksamkeit schafft Möglichkeiten sich mit dem Lebensumfeld, der Kindertageseinrichtung zu identifizieren:

 

In unserer Einrichtung achten und unterstützen wir die Kinder, dass sie Raum, Zeit und Hilfe bekommen um Ihre eigene Ideen entwickeln können, sie werden um ihre Meinung gebeten, dürfen "Nein" sagen. Sie haben ein Stimmrecht bei Entscheidungen über Projektthemen und -inhalte. Ihr Stimmrecht ist gleichwertig mit dem der Erwachsenen. Auch Raum für Selbstbestimmung ist gegeben, z.B. was und wie viel sie essen. Kinder können über ihre Teilnahme an Angeboten der Einrichtung entscheiden.

Die Kinder lernen partnerschaftlich-demokratische Verhaltensweisen kennen und einüben. Beteiligung muss Kindern Spaß machen, sonst verliert sie die Anziehungskraft für Kinder. Wichtig sind deshalb die Motivation der Kinder und die Vielfalt altersangemessener Methoden des Aushandelns und Mitbestimmens.

 (vgl: Anlage 2: Konzept: Beschwerde- und Beteiligungsverfahren der Kinder)